Informationsfreiheitssatzung einführen
Seit dem 1. Januar 2006 gibt es bereits ein Informationsfreiheitsgesetz in Deutschland. Dieses gilt jedoch nur für die Behörden des Bundes. Über Akteneinsichtsrechte auf Landesebene müssen die Landesparlamente entscheiden.
In 11 Bundesländern gibt es bereits Informationsfreiheitsgesetze, nicht so in Bayern: Am 17. Juli 2009 lehnte die CSU-Fraktion im bayerischen Landtag zum dritten mal zwei Entwürfe von den Oppositionsfraktionen ab.
Ich plädiere dafür die IFS von der Basis aus einzuführen. D.h. erst die Gemeinden, Landkreise und die Bezirke, dann ist Bayern reif.